Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie müssen wir unseren Frühstücksbetrieb zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter sowie auf behördlicher Anweisung einschränken.
Eine FFP2-Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Bereichen sowie im Restaurant.
Check -In für Vollständig geimpfte, genesene sowie getestete Personen, mit entsprechendem Nachweis. Der Nachweis wird von unseren Mitarbeitern mit einem gültigen Ausweisdokument abgeglichen.
Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten
Nach Möglichkeit auf bargeldlose Zahlarten ausweichen
Gäste mit touristischen Anlass dürfen wieder übernachten
FFP2-Masken können vor Ort erworben werden
Es stehen Desinfektionspender im öffentlichen Bereich zur Verfügung